Wenn zwei Menschen heiraten, ändert sich für das Finanzamt einiges – und für den Geldbeutel oft mehr, als viele denken. Denn mit dem Ehegattensplitting und der Wahl der richtigen Steuerklasse lassen sich je nach Konstellation mehrere Tausend Euro pro Jahr sparen. Doch die Bundesregierung plant, die beliebte Kombination 3 und 5 ab 2030 abzuschaffen. Dieser Artikel zeigt, welche Steuerklassenkombination sich für wen lohnt und was die Reform für Ehepaare bedeutet.

Steuerersparnis (Durchschnitt): ca. 1.800 € pro Jahr · Anzahl der Nutzer: rund 14 Millionen Ehepaare · Jährliche Kosten für den Staat: ca. 20 Milliarden Euro · Geplante Abschaffung 3/5: 2030 · Steuerklassenkombinationen: 4/4, 3/5, 4/4 mit Faktor

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob die Abschaffung der Steuerklassen 3/5 tatsächlich 2030 in Kraft tritt, hängt von der nächsten Regierung ab.
  • Die genauen Auswirkungen auf die Steuerlast nach der Reform sind noch nicht detailliert geregelt.
  • Konkrete Berechnungen der neuen monatlichen Nettoeinkommen für verschiedene Fallbeispiele nach der Reform liegen noch nicht vor.
  • Ob der Splittingtarif langfristig vollständig abgeschafft wird, ist politisch offen.
3Zeitleisten-Signal
  • Geplante Abschaffung der Steuerklassen 3/5 zum 1. Januar 2030 (tagesschau.de)
  • Einführung des Ehegattensplittings 1958 (tagesschau.de)
4Wie es weitergeht
  • Übergangsphase bis 2029, danach Umstellung auf Steuerklasse IV mit Faktor für alle Ehepaare (tagesschau.de)
  • Der Splittingtarif selbst bleibt bestehen. (tagesschau.de)

Fünf zentrale Fakten auf einen Blick: Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kennzahlen zum Ehegattensplitting zusammen.

Merkmal Wert
Steuerersparnis pro Jahr (Durchschnitt) ca. 1.800 €
Anzahl der Nutzer rund 14 Millionen Ehepaare
Jährliche Kosten für den Staat ca. 20 Milliarden Euro
Geplante Abschaffung Steuerklassen 3/5 2030 (Koalitionsvertrag)
Steuerklassenkombinationen 3 (4/4, 3/5, 4/4 mit Faktor)

Welche Steuerklassen hat man beim Ehegattensplitting?

Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner werden in Deutschland ab dem Jahr der Hochzeit automatisch gemeinsam veranlagt – das Finanzamt wendet dann den Splittingtarif an (Deutschlandfunk (öffentlich-rechtlicher Hörfunk)). Die Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflusst nur den monatlichen Abzug, nicht die endgültige Steuerlast.

Kombination Steuerklasse 4/4

  • Für Paare mit ähnlichem Einkommen gedacht.
  • Beide Partner zahlen etwa gleich viel Lohnsteuer.
  • Bei großen Einkommensunterschieden entsteht eine hohe Steuernachzahlung (Smartsteuer Blog).

Kombination Steuerklasse 3/5

Steuerklasse 4 mit Faktor

  • Hier wird ein Faktor berechnet, der die voraussichtliche Steuerschuld gleichmäßig auf beide Partner verteilt.
  • Große Nachzahlungen oder Erstattungen bleiben aus (tagesschau.de).
Der Haken

Steuerklasse 4 mit Faktor vermeidet zwar böse Überraschungen bei der Steuererklärung, doch Paare mit nur einem hohen Einkommen haben monatlich weniger Netto als mit der Kombination 3/5 – genau darauf zielt die Reform ab 2030.

Fazit: Drei Steuerklassenkombinationen stehen zur Wahl. Wer die monatliche Liquidität maximieren will, greift zu 3/5 – allerdings nur noch bis 2029. Wer Planungssicherheit bevorzugt, wählt 4/4 mit Faktor.

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 und wann 4 und 4?

Einkommensunterschied als Entscheidungskriterium

Der Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting steigt mit dem Einkommensunterschied zwischen den Partnern (Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) (Steuerberatungsverein)). Je ungleicher die beiden Einkommen sind, desto mehr bringt die gemeinsame Veranlagung.

Steuerliche Vorteile der Kombination 3/5

  • Der Hauptverdiener hat durch Steuerklasse 3 mehr Netto vom Brutto.
  • Der Zweitverdiener zahlt in Steuerklasse 5 den Spitzensteuersatz auf sein gesamtes Gehalt – das kann die Erwerbstätigkeit unattraktiv machen (Smartsteuer Blog).

Fallbeispiel: 40.000 € vs. 20.000 € Jahreseinkommen

Verdient ein Partner 40.000 €, der andere 20.000 €, liegt das gemeinsame Einkommen bei 60.000 €. Nach dem Splittingverfahren wird die Steuer auf Basis von 30.000 € berechnet und verdoppelt – das ergibt eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro im Monat gegenüber zwei Einzelveranlagungen (Sparkasse Finanzportal (Bankberatung)).

Die Tabelle zeigt den Unterschied der drei Kombinationen in der monatlichen Auswirkung:

Kombination Monatliches Netto Partner A (40.000 €) Monatliches Netto Partner B (20.000 €) Steuernachzahlung im Jahr
4/4 ca. 2.350 € ca. 1.400 € ca. 1.200 €
3/5 ca. 2.550 € ca. 1.150 € ca. 0–200 €
4/4 mit Faktor ca. 2.450 € ca. 1.300 € ca. 0–100 €
Fazit: Steuerklasse 3/5 bringt das höchste monatliche Netto für den Hauptverdiener, aber belastet den Zweitverdiener. Bei ähnlichen Einkommen ist 4/4 die beste Wahl, bei mittleren Unterschieden die Variante mit Faktor.

Was ist der Nachteil von Ehegattensplitting?

Nachteile für den geringer verdienenden Partner

  • In Steuerklasse 5 bleiben dem Zweitverdiener monatlich sehr wenig Netto – oft weniger als der steuerliche Vorteil des Hauptverdieners ausmacht.
  • Lohnersatzleistungen wie Elterngeld richten sich nach dem Nettoeinkommen; wer in Klasse 5 steckt, erhält deutlich weniger (Smartsteuer Blog).

Steuerliche Ungerechtigkeit

Kritiker führen an, dass das Ehegattensplitting vor allem Gutverdiener entlastet und Paare ohne Kinder genauso stark begünstigt wie Familien mit Kindern (Deutschlandfunk). Der maximale Splittingvorteil beträgt für 2026 rund 19.471 Euro und wird bei einem gemeinsamen Einkommen von 555.652 Euro erreicht (Steuertipps.de (Wolters Kluwer Steuerportal)).

Abhängigkeit vom Ehepartner

Der Zweitverdiener – meist die Frau – ist durch die niedrigen Nettoeinkünfte in Steuerklasse 5 finanziell stärker vom Partner abhängig. Das kann ein Hindernis für eine eigenständige Existenzsicherung sein (Deutschlandfunk).

Das Paradoxon

Das Ehegattensplitting wurde geschaffen, um Ehepaare zu entlasten – doch es bestraft den Zweitverdiener mit Höchststeuersätzen. Gerade Frauen in Teilzeit erleben diesen Widerspruch am eigenen Konto.

Fazit: Die Nachteile treffen vor allem den geringer verdienenden Partner durch geringes Netto und niedrigere Sozialleistungen. Hinzu kommt die Kritik der Ungleichbehandlung von Doppelverdienern und Familien.

Für wen lohnt sich das Ehegattensplitting?

Paare mit einem Hauptverdiener

Am meisten profitieren Konstellationen, in denen ein Partner viel und der andere wenig oder gar nichts verdient. Die Sparkasse (Sparkasse Finanzportal) betont, dass der Splittingvorteil dann besonders hoch ist, wenn der Hauptverdiener in die Nähe des Spitzensteuersatzes kommt.

Ehepaare mit niedrigem Gesamteinkommen

Auch bei insgesamt niedrigen Einkommen kann das Splitting lohnen, weil der Grundfreibetrag praktisch verdoppelt wird. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag zweimal – anders als bei Einzelveranlagung (VLH).

Selbstständige und Unternehmer

Bei schwankenden Einkommen bietet das Ehegattensplitting eine glättende Wirkung: Hohe Gewinne werden nicht voll dem Spitzensteuersatz unterworfen, weil sie rechnerisch mit dem niedrigeren Einkommen des Partners gemischt werden.

Was das bedeutet

Für klassische Einverdiener-Ehen ist das Ehegattensplitting ein echter Geldsegen. Doch die Kehrseite: Je ähnlicher die Einkommen, desto geringer der Vorteil – bei völlig gleichen Gehältern fällt er praktisch auf null.

Die Wahl der optimalen Steuerklasse hängt also stark von der individuellen Einkommensverteilung ab.

Ist das Ehegattensplitting noch gerecht?

Kritik aus der Politik

Das Ehegattensplitting steht seit Jahren politisch in der Kritik. Der Deutschlandfunk (Deutschlandfunk) zitiert Studien, wonach es veraltete Rollenbilder stabilisiert und vor allem traditionelle Einverdiener-Ehen begünstigt. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reform Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt reduzieren könnte (Deutschlandfunk unter Berufung auf RWI).

Geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

Die Ampel-Koalition plant, die Steuerklassenkombination III/V zum 1. Januar 2030 abzuschaffen. Betroffene Paare werden dann automatisch in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt (tagesschau.de). Der Splittingtarif als solcher bleibt bestehen, nur die monatliche Verteilung ändert sich.

Alternativen zum Ehegattensplitting

Reformvorschläge reichen von einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag bis zu einem Familiensplitting, das Kinder berücksichtigt. Eine vollständige Abschaffung des Splittingtarifs ist bislang nicht beschlossen (Smartsteuer Blog).

Fazit: Das Bundesverfassungsgericht hat das Ehegattensplitting als verfassungsgemäß bestätigt, doch die politische Debatte um seine Wirkung auf Arbeitsanreize und Geschlechtergerechtigkeit reißt nicht ab. Die Abschaffung der Steuerklassen 3/5 ist der erste konkrete Reformschritt.

Warum sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Hohe Kosten für den Staat

Das Ehegattensplitting kostet den Staat jährlich rund 20 Milliarden Euro an Steuerausfällen (Steuertipps.de). Dieser Betrag fließt überwiegend einkommensstarken Haushalten zu.

Benachteiligung von Doppelverdienern

Bei Paaren mit ähnlich hohen Einkommen bringt das Splitting kaum Vorteil, während Einverdiener-Paare massiv profitieren. Das wird als ungerecht empfunden, weil Doppelverdiener die gleiche Steuerlast wie zwei Singles zahlen (VLH).

Anreiz gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen

Ökonomen weisen darauf hin, dass die hohe Grenzbelastung des Zweitverdienstes in Steuerklasse 5 einen negativen Arbeitsanreiz setzt. Das Institut der deutschen Wirtschaft (Deutschlandfunk) schätzt, dass eine Reform die Frauenerwerbsquote erhöhen könnte.

Der Trade-off

Wer das Ehegattensplitting verteidigt, verweist auf die Entlastung von Familien. Wer es abschaffen will, setzt auf mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und einen höheren Arbeitsanreiz für Zweitverdiener. Beide Seiten haben valide Argumente.

Die Debatte um das Ehegattensplitting ist ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Diskussion über Steuergerechtigkeit und Rollenbilder.

Vergleich der Steuerklassenkombinationen

Drei Optionen, eine grundlegende Frage: Welche Kombination passt zu Ihrem Einkommensmodell? Die Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen.

Merkmal 4/4 3/5 4/4 mit Faktor
Monatliche Verteilung Gleichmäßig Sehr ungleich (Hauptverdiener mehr) Annähernd gleich
Steuernachzahlung Hoch bei großen Unterschieden Gering Sehr gering
Elterngeldanspruch Zweitverdiener Normal Niedrig Normal
Liquidität Hauptverdiener Mittel Hoch Mittel–Hoch
Abschaffung geplant? Nein Ja (ab 2030) Nein (wird Standard)

Die Tabelle macht deutlich: Es gibt nicht die eine richtige Kombination für alle.

Vor- und Nachteile des Ehegattensplittings

Vorteile

  • Steuerentlastung bei ungleichem Einkommen (VLH)
  • Nur eine Steuererklärung nötig
  • Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich verankert (Steuertipps.de)
  • Grundfreibetrag wird verdoppelt

Nachteile

  • Hohe Abzüge für Zweitverdiener (Steuerklasse 5) (Smartsteuer Blog)
  • Geringeres Elterngeld für Partner in Klasse 5
  • Ungleichbehandlung von Doppelverdienern und Familien (Deutschlandfunk)
  • Negativer Arbeitsanreiz für Frauen (Deutschlandfunk)

Die Abwägung zeigt, dass das Modell sowohl Schutz als auch neue Abhängigkeiten schaffen kann.

Zeitleiste: Die Geschichte des Ehegattensplittings

  • 1958: Einführung des Ehegattensplittings in Deutschland.
  • 2023: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit (Deutschlandfunk).
  • 2025: Koalitionsvertrag kündigt Prüfung der Abschaffung von Steuerklassen 3 und 5 an.
  • 2026–2029: Übergangsphase; Paare können noch 3/5 wählen.
  • 2030: Geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5; Umstellung auf 4/4 mit Faktor.

Die Geschichte des Ehegattensplittings ist eine Geschichte von Kontinuität und langsamen Reformen.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Ehegattensplitting senkt die Steuerlast bei unterschiedlichen Einkommen (Deutschlandfunk).
  • Steuerklasse 3/5 wird vom Gesetzgeber ab 2030 abgeschafft (tagesschau.de).
  • Die Kombination 4/4 ist bei ähnlichen Einkommen steuerneutral (Smartsteuer Blog).
  • Eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif ebenso nutzen (Steuertipps.de).

Offene Fragen

  • Ob die Abschaffung der Steuerklassen 3/5 tatsächlich 2030 in Kraft tritt, hängt von der nächsten Regierung ab.
  • Die genauen Auswirkungen auf die Steuerlast nach der Reform sind noch nicht detailliert geregelt.
  • Konkrete Berechnungen der neuen monatlichen Nettoeinkommen für verschiedene Fallbeispiele nach der Reform liegen noch nicht vor.
  • Ob der Splittingtarif langfristig vollständig abgeschafft wird, ist politisch offen.

Die Debatte bleibt auch nach der geplanten Reform 2030 bestehen.

Stimmen aus der Praxis

„Das Ehegattensplitting ist ein bewährtes Instrument, das Ehepaare steuerlich entlastet. Die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3/5 führt zu mehr Gerechtigkeit beim Lohnsteuerabzug, ohne den Splittingtarif anzutasten.“

Bundesministerium der Finanzen (Pressemitteilung 2023)

„Das Verfahren ist verfassungsrechtlich unbedenklich, aber es erzeugt Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt. Eine Reform, die den Zweitverdienst weniger hoch besteuert, wäre ein Gewinn für die Gleichstellung.“

Prof. Dr. Johanna Hey, Steuerrechtlerin Universität Köln (Interview Deutschlandfunk)

„Für unsere Mandanten mit klassischer Einverdiener-Ehe ist das Ehegattensplitting ein Eckpfeiler der Steuerplanung. Die Umstellung auf Steuerklasse IV mit Faktor wird viele vor eine neue monatliche Kalkulation stellen.“

Deutscher Steuerberaterverband (DStV) (Stellungnahme zur Reform)

Die Stimmen zeigen: Die Reform ist ein Kompromiss – sie belässt den Splittingtarif, verändert aber die monatliche Verteilung. Für Ehepaare in traditionellen Einverdiener-Modellen wird die Umstellung auf Steuerklasse IV mit Faktor spürbar weniger Netto im Portemonnaie bedeuten. Dafür sinkt das Risiko hoher Nachzahlungen und der Zweitverdiener erhält ein faireres Nettogehalt. Der Trade-off ist klar: mehr Gerechtigkeit im Monatsabzug gegen weniger Liquidität für den Hauptverdiener.

Weitere Hintergründe zur finanziellen Planung finden Sie in unserem Beitrag Finanzanalyse: Definition, Methoden und Kosten sowie im Vergleich Mehrwertsteuer Schweiz: Aktuelle Sätze, Änderungen bis 2029.

Weitere Quellen

smartsteuer.de, youtube.com

Dass die Wahl der Steuerklasse das Nettogehalt stark beeinflusst, zeigt ein Vergleich bei 2200 Euro brutto netto Steuerklasse für ein Gehalt von 2200 Euro brutto.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting wird automatisch angewendet, sobald Sie als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sie müssen es nicht extra beantragen – das Finanzamt setzt den Splittingtarif an (Steuertipps.de).

Kann man das Ehegattensplitting auch als eingetragene Lebenspartnerschaft nutzen?

Ja, der Splittingtarif gilt seit der Gleichstellung auch für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner (Steuertipps.de).

Was passiert mit dem Ehegattensplitting bei einer Scheidung?

Im Jahr der Trennung oder Scheidung können Sie das Ehegattensplitting letztmalig anwenden. Im Folgejahr wird jeder Partner einzeln veranlagt (VLH).

Wie wirkt sich das Ehegattensplitting auf die Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit aus?

Bei Arbeitslosigkeit bleibt die zuletzt gewählte Steuerklasse für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maßgeblich. Partner in Steuerklasse 5 erhalten daher weniger ALG I.

Gibt es eine Obergrenze für die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting?

Ja, der maximale Splittingvorteil beträgt für 2026 rund 19.471 Euro (ohne Solidaritätszuschlag) und wird bei einem gemeinsamen Einkommen von rund 555.652 Euro erreicht (Steuertipps.de).

Wie funktioniert das Ehegattensplitting in der Steuererklärung?

Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Das Finanzamt addiert beide Einkommen, halbiert sie, berechnet die Steuer für die Hälfte und verdoppelt sie. Der resultierende Betrag ist Ihre gemeinsame Steuerschuld (Deutschlandfunk).