Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel von Ihrem Gehalt tatsächlich in die Kirchensteuer fließt – und ob sich ein Austritt finanziell lohnt. Die Antwort hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Bundesland und Ihrer Steuerklasse ab.
Kirchensteuersatz in Bayern und Baden-Württemberg: 8 % der Lohn- oder Einkommensteuer · Kirchensteuersatz in allen anderen Bundesländern: 9 % der Lohn- oder Einkommensteuer · Bemessungsgrundlage: Lohnsteuer oder Einkommensteuer · Durchschnittliche Kirchensteuer pro Jahr: etwa 400–600 € · Kirchensteuerpflicht: automatischer Einbehalt · Befreiungsmöglichkeiten: nur durch Kirchenaustritt
Kurzüberblick
- Kirchensteuer ist Zuschlag zur Lohn-/Einkommensteuer (Kirchensteuer-wirkt.de – Deutsche Bischofskonferenz)
- Steuersatz: 8 % (Bayern, BW) bzw. 9 % (alle anderen Länder) (Kirchensteuer-wirkt.de)
- Kirchenaustritt beendet Steuerpflicht für Zukunft (Stotax – Steuerportal)
- Genaue jährliche Kirchensteuer bei schwankenden Einkommen (z. B. Selbstständige) (Anwalt.org – Rechtsportal)
- Zukünftige Änderungen der Steuersätze durch Landeskirchen (Kirchensteuer-wirkt.de)
- Individuelle Auswirkungen eines Austritts auf kirchliche Leistungen (z. B. Grabnutzung) (Sparkasse – Finanzratgeber)
- Rechtsgrundlage seit 1949: Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV (Anwalt.org)
- Steuersatz 8 % in Bayern/BW seit langem etabliert (Kirche-und-Geld.de – Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern)
- Mindestkirchensteuer von 3,60 € pro Jahr gilt weiterhin (Anwalt.org)
- Kirchenaustritte bleiben auf Rekordniveau – Druck auf Kirchenfinanzen wächst (Erzbistum Köln)
- Digitalisierung der Berechnung: Online-Rechner ersetzen Schätzung (Smart-Rechner.de – Vergleichsplattform)
- Mögliche Steuerreformen könnten Kappungsgrenzen vereinheitlichen (Anwalt.org)
Sechs zentrale Fakten zur Kirchensteuer in Deutschland auf einen Blick – die Spannweite reicht von der Rechtsgrundlage bis zur Befreiungsmöglichkeit.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Kirchensteuergesetze der Bundesländer (Stotax – Steuerportal) |
| Erhebungsform | Zuschlag zur Lohn- oder Einkommensteuer (Kirchensteuer-wirkt.de – Deutsche Bischofskonferenz) |
| Sätze | 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern (außer Bremen) (Deutschland-Rechner – Vergleichsrechner) |
| Bemessungsgrundlage | Lohnsteuer (Arbeitnehmer) oder Einkommensteuer (Selbstständige/Rentner) (Stotax) |
| Zuständige Stelle | Finanzamt (Einzug) und Kirchensteueramt der jeweiligen Kirche (Erzbistum Köln) |
| Befreiung | Nur durch Kirchenaustritt möglich (Stotax) |
Wie berechnet sich die Kirchensteuer in Deutschland?
Die Formel zur Berechnung der Kirchensteuer
- Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) – das ist die Standardformel laut Stotax (Steuerportal).
- Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Lohnsteuer (bei Arbeitnehmern) bzw. die Einkommensteuer (bei Selbstständigen) – Kirchensteuer-wirkt.de (Deutsche Bischofskonferenz).
Einfluss von Steuerklasse und Kinderfreibetrag
- Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Lohnsteuer – und damit indirekt die Kirchensteuer. Der Kirchensteuerrechner des Erzbistums Köln berücksichtigt dies automatisch.
- Kinderfreibeträge senken die Lohnsteuer und damit auch die Kirchensteuer. Kirchenfinanzen.de (Evangelische Kirche) erläutert die Berechnung für Familien.
Schritte zur Berechnung der Kirchensteuer
- Ermitteln Sie Ihre Lohn- oder Einkommensteuer – entweder aus der Lohnabrechnung oder dem Steuerbescheid.
- Bestimmen Sie den Kirchensteuersatz Ihres Bundeslandes – 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern (Deutschland-Rechner).
- Multiplizieren Sie die Steuer mit dem Satz – Kirchensteuer = Steuer × (0,08 oder 0,09).
- Ziehen Sie mögliche Kinderfreibeträge ab – diese vermindern die Bemessungsgrundlage (Kirchensteuer-wirkt.de).
Arbeitnehmer zahlen die Kirchensteuer automatisch über den Lohnsteuerabzug – der Arbeitgeber führt sie direkt an das Finanzamt ab. Stotax bestätigt, dass viele Beschäftigte gar nicht bewusst wahrnehmen, wie viel sie monatlich abdrücken.
Die Formel zeigt: Je höher die Lohnsteuer, desto mehr Kirchensteuer fällt an – die Steuerklasse wird damit zum entscheidenden Hebel.
Welche regionalen Unterschiede gibt es bei der Kirchensteuer?
Kirchensteuer in NRW
- In Nordrhein-Westfalen beträgt der Kirchensteuersatz 9 % – der offizielle Rechner des Erzbistums Köln gibt das so an, abzüglich Kinder- und Betreuungsfreibeträge.
Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
- Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer – Kirche-und-Geld.de (Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern) bestätigt diesen niedrigeren Satz.
Kirchensteuer in Niedersachsen, Hessen und anderen Ländern
- Alle übrigen Bundesländer (außer Bremen) erheben 9 %. Deutschland-Rechner zeigt, dass Bremen die einzige Ausnahme ist – dort wird gar keine Kirchensteuer erhoben.
- Die Sätze gelten einheitlich für alle Konfessionen (Kirchensteuer-wirkt.de).
Ein Umzug von Stuttgart nach Köln verteuert die Kirchensteuer von 8 % auf 9 % der Lohnsteuer – bei einem Jahresgehalt von 50.000 € können das schnell 100 bis 200 € Mehrbelastung pro Jahr sein. Die Sparkasse weist auf diese landesspezifische Differenz hin.
Die regionale Differenz von einem Prozentpunkt wirkt klein, summiert sich bei höheren Gehältern aber zu spürbaren Beträgen.
Wie wird die Kirchensteuer für Rentner und Selbstständige berechnet?
Berechnung der Kirchensteuer für Rentner
- Rentner zahlen Kirchensteuer auf den besteuerten Anteil ihrer Rente. Kirche-und-Geld.de (ELKB) stellt klar: Nur wer mit seinen steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt, muss Kirchensteuer abführen.
- Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 € für Ledige – VLH (Vereinigte Lohnsteuerhilfe) informiert über diesen Freibetrag.
Berechnung der Kirchensteuer für Selbstständige
- Selbstständige zahlen die Kirchensteuer als Teil der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Stotax beschreibt, dass die Berechnung auf dem geschätzten Jahreseinkommen basiert.
- Bei schwankenden Einkommen können Anpassungen beantragt werden – Anwalt.org erläutert die Möglichkeiten.
Sonderfälle: Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit
- Wer kein Einkommen hat oder nur Grundsicherung bezieht, zahlt keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer (Kirchensteuer-wirkt.de).
- Bei Kurzarbeit reduziert sich die Lohnsteuer – entsprechend sinkt die Kirchensteuer (VLH).
Viele Rentner glauben, sie seien automatisch befreit. Wer aber zusätzliche Einkünfte (Miete, Kapitalerträge) hat, bleibt kirchensteuerpflichtig. Kirche-und-Geld.de warnt vor dieser verbreiteten Fehleinschätzung.
Die Krux: Wer die Steuererklärung nicht macht, übersieht leicht die Kirchensteuerpflicht auf Nebeneinkünfte.
Kann man sich in Deutschland von der Kirchensteuer befreien lassen?
Voraussetzungen für eine Befreiung
- Eine Befreiung ist nur durch Kirchenaustritt möglich – das bestätigt Stotax eindeutig.
- Wer keiner Kirche angehört, ist nicht kirchensteuerpflichtig (VLH).
Kirchenaustritt als einziger Weg
- Der Austritt muss beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden – das Erzbistum Köln informiert über die Formalitäten.
- Es gibt keine rückwirkende Befreiung: Die Kirchensteuer wird bis zum Austrittsdatum fällig (Stotax).
Kirchensteuer bei Austritt: Rückzahlung und Fristen
- Die Steuerpflicht endet mit dem Austrittsdatum – Kirchensteuer-wirkt.de hält fest, dass bereits gezahlte Beträge nicht erstattet werden.
- Nach dem Austritt entfallen kirchliche Leistungen wie Trauung oder Beerdigung in der Kirche (Sparkasse).
Kirchenaustritt spart Geld, kostet aber kirchliche Dienstleistungen. Für viele ist die Rechnung klar: Wer nicht aktiv am Gemeindeleben teilnimmt, hat wenig zu verlieren. Anwalt.org beziffert das Sparpotenzial auf mehrere hundert Euro jährlich.
Der Austritt ist eine klare Zäsur: Keine Steuer mehr, aber auch kein Anspruch auf kirchliche Angebote.
Wie viel Geld habe ich mehr, wenn ich aus der Kirche austrete?
Berechnung des Sparpotenzials
- Sparpotenzial = bisherige Kirchensteuer (8–9 % der Lohn-/Einkommensteuer). Smart-Rechner.de bietet einen Online-Rechner für die individuelle Ersparnis.
Beispiele für verschiedene Einkommen
- Bei 3.000 € Bruttogehalt (Steuerklasse I, kein Kind) spart man rund 30–40 € monatlich – Lexware (Steuerrechner) veranschaulicht solche Beispielrechnungen.
- Je höher das Einkommen, desto größer die Ersparnis. Ein Single mit 70.000 € Brutto spart im Jahr über 600 € (Kirchensteuer-wirkt.de).
Steuerliche Auswirkungen des Austritts (Verlust von Kirchenleistungen)
- Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar – wer austritt, verliert diesen Abzugsposten (VLH).
- Kirchliche Leistungen (Trauung, Beerdigung, Grabnutzung) entfallen nach Austritt (Erzbistum Köln).
Wer die Kirchensteuer absetzt, reduziert seine tatsächliche Belastung auf etwa 1 % des Bruttoeinkommens – die Deutsche Bischofskonferenz nennt diesen Wert. Der Nettoeffekt eines Austritts ist also niedriger als der Bruttobetrag der Kirchensteuer.
Die tatsächliche Ersparnis hängt maßgeblich von der eigenen Steuerklasse und den Kinderfreibeträgen ab.
Bestätigte Fakten und offene Fragen
Bestätigte Fakten
- Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Lohn- oder Einkommensteuer (Kirchensteuer-wirkt.de)
- Steuersatz 8 % oder 9 % je nach Bundesland (Deutschland-Rechner)
- Kirchenaustritt beendet die Steuerpflicht (Stotax)
- Kirchensteuer ist in der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzbar (VLH)
Was unklar ist
- Die genaue Höhe bei schwankenden Einkommen (Selbstständige) – Anwalt.org rät zu individuellen Berechnungen.
- Zukünftige Änderungen der Steuersätze (nicht festgelegt) (Kirchensteuer-wirkt.de)
- Individuelle Auswirkungen des Kirchenaustritts auf kirchliche Leistungen – je nach Gemeinde unterschiedlich (Erzbistum Köln)
- Die genauen Kappungsgrenzen der Kirchensteuer in den einzelnen Bundesländern und deren Anwendung (Anwalt.org)
Pro und Contra: Kirchensteuer zahlen oder austreten?
Vorteile des Bleibens
- Absetzbarkeit als Sonderausgabe (VLH)
- Kirchenleistungen (Trauung, Beerdigung, Gemeindeleben) bleiben erhalten (Erzbistum Köln)
- Beitrag zur Erhaltung kirchlicher Einrichtungen (Kirchensteuer-wirkt.de)
Nachteile des Bleibens
- Monatliche Belastung von etwa 0,8–1,2 % des Bruttogehalts (Smart-Rechner.de)
- Keine Wahlmöglichkeit – automatischer Einzug (Stotax)
- Bei hohen Einkommen bis zu mehreren tausend Euro jährlich (Kirchensteuer-wirkt.de)
Stimmen zur Kirchensteuer
„Die Kirchensteuer bemisst sich nach der festgesetzten Lohn- oder Einkommensteuer – sie ist keine Steuer auf das Bruttoeinkommen, sondern ein Zuschlag.“
– Auskunft des Finanzamts, zitiert nach Kirchensteuer-wirkt.de (Offizielles Kirchenportal)
„Mit dem Kirchensteuerrechner lassen sich unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und Steuerklasse die genauen monatlichen Abzüge ermitteln.“
– Erzbistum Köln, Offizieller Kirchensteuerrechner
„Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden – das mindert die tatsächliche Belastung deutlich.“
– Bundesfinanzministerium, Hinweise nach VLH (Steuerberatung)
Für viele Arbeitnehmer ist die Kirchensteuer ein fester monatlicher Abzugsposten. Wer einmal den eigenen Steuerbescheid mit einem Kirchensteuerrechner durchgespielt hat, bekommt ein klares Bild. Für einen Durchschnittsverdiener liegt die jährliche Belastung im mittleren dreistelligen Bereich – nach Abzug der Sonderausgaben bleibt ein realer Effekt von etwa 1 % des Bruttoeinkommens (Kirchensteuer-wirkt.de). Die Entscheidung für oder gegen den Austritt ist letztlich eine Abwägung zwischen finanzieller Entlastung und dem Verzicht auf kirchliche Angebote. Für Nichtpraktizierende ist der Austritt in der Regel die rationalere Wahl.
Wer seine Kirchensteuer berechnen möchte, sollte auch die Möglichkeit eines Kirchenaustritts bedenken – mehr dazu erfahren Sie unter Kirche austreten.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Kirchensteuer in der Steuererklärung absetzbar?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (VLH – Steuerberatung). Das mindert das zu versteuernde Einkommen und senkt die Steuerlast.
Welche Religionen erheben Kirchensteuer in Deutschland?
Die Kirchensteuer wird von den als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften erhoben – das sind vor allem die katholische und evangelische Kirche sowie einige Freikirchen und jüdische Gemeinden (Kirchensteuer-wirkt.de).
Wie wird die Kirchensteuer bei Ehepaaren berechnet?
Bei konfessionsverschiedenen Ehen mit gemeinsamer Veranlagung wird die Kirchensteuer aus der gemeinsamen Einkommensteuer abgeleitet und nach dem Halbteilungsgrundsatz auf die Konfessionen aufgeteilt (Kirchenfinanzen.de – Evangelische Kirche).
Kann ich die Kirchensteuer rückwirkend erstattet bekommen?
Nein. Ein Kirchenaustritt beendet die Steuerpflicht nur für die Zukunft. Bereits gezahlte Kirchensteuer wird nicht rückwirkend erstattet (Stotax – Steuerportal).
Gilt die Kirchensteuer auch bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit?
Nein. Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer – die Steuer ist an die Steuerpflicht gekoppelt (Kirchensteuer-wirkt.de).
Wie hoch ist die Kirchensteuer für einen Durchschnittsverdiener?
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (Steuerklasse I, keine Kinder) liegt die monatliche Kirchensteuer bei rund 30–40 € (Lexware – Kirchensteuerrechner). Je nach Bundesland (8 % oder 9 %) und Steuerklasse variiert der Betrag.
Wird die Kirchensteuer auch von Kapitalerträgen erhoben?
Ja, auf Kapitalerträge wird Kirchensteuer erhoben – nach einer speziellen Formel: Kapitalertragssteuer × (1/4 + Kirchensteuersatz) (Anwalt.org – Rechtsportal). Die Bank führt die Steuer automatisch ab.

