Viele Rentnerinnen und Rentner überlassen dem Finanzamt jedes Jahr Geld, das ihnen eigentlich zusteht – aus Unsicherheit oder weil sie glauben, eine Steuererklärung lohne sich nicht. Dabei betrug die durchschnittliche Steuererstattung für Rentner zuletzt 1.172 Euro. Wer die wichtigsten Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten kennt, kann mit wenig Aufwand oft mehrere hundert Euro zurückholen.

Durchschnittliche Steuererstattung für Rentner: 1.172 Euro (Statistisches Bundesamt, 2021) ·
Grundfreibetrag 2024: 11.604 Euro ·
Steuerpflichtiger Anteil der Rente (Rentenbeginn 2024): 50 % ·
Rentner, die eine Steuererklärung abgeben: ca. 6 Millionen (Schätzung) ·
Frist für Steuererklärung 2023: 31. Oktober 2024 (mit Steuerberater: 31. August 2025)

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Exakte Höhe der Erstattung ist individuell und hängt von persönlichen Abzügen ab
  • Ob das Finanzamt zur Abgabe auffordert, variiert regional und nach Datenlage
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht

Fünf zentrale Kennzahlen zeigen auf einen Blick, wo Rentner steuerlich stehen:

Kennzahl Wert Bedeutung
Grundfreibetrag 2024 11.604 Euro Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei
Grundfreibetrag 2025 (Ledige) 12.096 Euro Erhöhung um 492 Euro gegenüber 2024
Grundfreibetrag 2026 (Ledige) 12.348 Euro Weitere Erhöhung um 252 Euro
Steuerpflichtige Rentenleistungen 2024 282,6 Mrd. Euro Plus 5,7 % gegenüber Vorjahr
Anteil steuerpflichtiger Renten 2024 70 % Laut Statistischem Bundesamt

Kann ich als Rentner eine Steuererstattung bekommen?

Voraussetzungen für eine Steuererstattung

  • Sie müssen im jeweiligen Steuerjahr bereits Steuern gezahlt haben – entweder durch Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder durch Steuervorauszahlungen.
  • Eine Erstattung erhalten Sie nur, wenn Ihre gezahlten Steuern höher waren als Ihre tatsächliche Steuerschuld. Das Finanzamt kennt ohne Erklärung bestimmte absetzbare Kosten nicht.
  • Selbst wenn Sie keine Steuern gezahlt haben, kann eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein, um zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückzuholen (Lohnsteuer-Kompakt.de, Steuerportal).
Was das bedeutet

Der Staat belohnt nur diejenigen Rentner, die den Schritt zur Steuererklärung machen. Wer untätig bleibt, verschenkt im Schnitt über 1.000 Euro – Jahr für Jahr.

Wie hoch ist die durchschnittliche Erstattung?

Grundfreibetrag und Steuerpflicht

  • Der Grundfreibetrag 2024 beträgt 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete. Für 2025 steigt er auf 12.096 Euro (Ledige) bzw. 24.192 Euro (Verheiratete) (Steuerring e.V., Steuerberatungsverein).
  • Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter diesem Freibetrag bleibt, zahlt keine Einkommensteuer und muss auch keine Erklärung abgeben (Deutsche Rentenversicherung, gesetzlicher Rentenversicherungsträger).
  • Achtung: Überschreiten Sie den Freibetrag nur knapp, sind nur die übersteigenden Beträge steuerpflichtig – nicht die gesamte Rente.

Die entscheidende Frage ist also nicht, ob Sie eine Rente beziehen, sondern ob Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für viele Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Rente bedeutet das: keine Steuer, keine Pflicht – und trotzdem oft eine Chance auf Erstattung.

Fazit: Die Steuererstattung für Rentner ist kein Mythos, sondern Realität – 1.172 Euro Durchschnittserstattung belegen das. Wer den Grundfreibetrag nicht überschreitet, kann trotzdem eine Erklärung abgeben, um zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückzuholen.

Wie hoch sind die Steuern bei 2000 € Rente?

Steuerbelastung bei 1500 € Rente

  • Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro beträgt das Jahreseinkommen 18.000 Euro.
  • Bei Rentenbeginn 2024 sind 50 % der Rente steuerpflichtig – also 9.000 Euro.
  • Nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 Euro und der Sonderausgabenpauschale von 36 Euro bleiben rund 8.862 Euro zu versteuern – weit unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Keine Steuer.
  • Das gilt auch für 2025: bei 12.096 Euro Grundfreibetrag bleibt dieselbe Rechnung steuerfrei (Steuerring e.V.).

Steuerbelastung bei 2000 € Rente

  • Monatlich 2.000 Euro Rente ergeben 24.000 Euro jährlich.
  • Davon steuerpflichtig (50 % bei Rentenbeginn 2024): 12.000 Euro.
  • Abzüglich Werbungskosten-Pauschale (102 Euro) und Sonderausgaben-Pauschale (36 Euro): 11.862 Euro zu versteuern.
  • Der Grundfreibetrag 2024 (11.604 Euro) wird damit knapp überschritten. Die Steuer auf die Differenz von rund 258 Euro beträgt etwa 39 Euro pro Jahr – also gut 3 Euro im Monat (Lohnsteuer-Kompakt.de).

Steuerbelastung bei 2700 € Rente

  • Monatlich 2.700 Euro Rente = 32.400 Euro jährlich, steuerpflichtig: 16.200 Euro.
  • Nach Pauschalen: rund 16.062 Euro zu versteuern.
  • Der Grundfreibetrag wird deutlich überschritten. Die Steuerlast liegt je nach persönlichem Steuersatz bei etwa 800 bis 1.200 Euro pro Jahr (Steuerberater-Verbund e.V., Berufsverband).

Die Rechnung zeigt: Je niedriger die Rente, desto wahrscheinlicher bleibt alles steuerfrei. Aber auch wer über dem Freibetrag liegt, zahlt oft weniger, als er befürchtet – und kann durch geschickte Absetzungen die Last drücken.

Fazit: Bei 2.000 Euro Rente (Rentenbeginn 2024) fallen etwa 39 Euro Steuer pro Jahr an – weit weniger als viele befürchten. Erst ab etwa 2.300 Euro monatlich wird die Steuerlast spürbar. Ein Steuerrechner für Rentner hilft, den eigenen Fall präzise zu kalkulieren.

Wie hoch darf meine Rente sein, um steuerfrei zu bleiben?

Steuerfreie Rente berechnen

  • Die Grenze hängt vom Rentenbeginn ab: Je später Sie in Rente gehen, desto höher der Besteuerungsanteil (Deutsche Rentenversicherung).
  • Bei Rentenbeginn 2024: 83 % Besteuerungsanteil, also 17 % der Rente bleiben dauerhaft steuerfrei (Rentenfreibetrag).
  • Bei Rentenbeginn 2025: 83,5 % Besteuerungsanteil, 16,5 % Rentenfreibetrag (Deutsche Rentenversicherung).
  • Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente steigt seit 2023 pro neuem Rentenjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie zuvor um 1 Prozentpunkt (Deutsche Rentenversicherung).

Grundfreibetrag und Rentenbeginn

  • Der Rentenfreibetrag wird im zweiten vollen Jahr des Rentenbezugs festgesetzt und bleibt dann lebenslang unverändert (Lohnsteuer-Kompakt.de, Steuerportal).
  • Ab dem dritten Jahr des Rentenbezugs wird die Rente nach Abzug des individuellen Rentenfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 Euro besteuert.
  • Rentenerhöhungen fließen nicht in den Rentenfreibetrag ein – sie müssen voll versteuert werden, was die Steuerlast über die Jahre steigen lässt (Vereinigte Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfeverein).

Zusätzliche Freibeträge nutzen

  • Werbungskosten-Pauschbetrag: 102 Euro jährlich – wird automatisch berücksichtigt, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden (Steuerring e.V.).
  • Sonderausgaben-Pauschale: 36 Euro jährlich für Ledige.
  • Altersentlastungsbetrag: Wer 2024 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält ab 2025 einen Betrag von 13,2 % der begünstigten Einkünfte, maximal 627 Euro (Lohnsteuer-Kompakt.de).
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Eheleute (Steuerring e.V.).

Die Steuerfreiheit ist also keine feste Grenze, sondern ein Zusammenspiel aus Rentenfreibetrag, Grundfreibetrag und persönlichen Pauschalen. Wer alle Freibeträge kennt, kann seine Steuerlast oft auf null drücken – selbst mit einer Rente von über 2.000 Euro.

Der Haken

Rentenerhöhungen fressen den Freibetrag über die Jahre auf: Weil sie voll versteuert werden müssen, rutschen Rentner, die heute steuerfrei sind, in einigen Jahren oft in die Steuerpflicht.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Rentner?

Vorteile der Steuererklärung für Rentner

  • Die durchschnittliche Erstattung von 1.172 Euro zeigt: Der Aufwand lohnt sich für viele (SWR).
  • Auch wer unter dem Grundfreibetrag liegt, kann zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern.
  • Absetzbare Posten senken die Steuerlast zusätzlich: Kranken- und Pflegeversicherung, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (Steuerring e.V.).

Wann eine Erklärung Pflicht ist

  • Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, besteht Abgabepflicht (Steuerberater-Verbund e.V.).
  • Bei Nebeneinkünften (z. B. Pension, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) sinkt die Schwelle zur Pflicht schnell.
  • Wer die Steuerklassenkombination III/V hat oder Arbeitslohn bezieht, muss ebenfalls eine Erklärung abgeben (Steuerberater-Verbund e.V.).

Freiwillige Abgabe und Erstattungschancen

  • Wer nicht abgabepflichtig ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen – und profitiert oft von einer Erstattung.
  • Fristen: Die Steuererklärung für 2023 muss bis zum 31. Oktober 2024 beim Finanzamt sein. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den 31. August 2025 (Steuerring e.V.).
  • Steuerprogramme und Online-Software helfen Rentnern, die Erklärung kostengünstig selbst zu erstellen und legale Steuersparmöglichkeiten zu nutzen (SWR).

Die Rechnung ist einfach: Wer freiwillig eine Erklärung abgibt und die wichtigsten Abzugsposten kennt, erhält im Schnitt über 1.000 Euro zurück. Wer es nicht tut, verschenkt dieses Geld – Jahr für Jahr.

Nachgelagerte Besteuerung: Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Was ist nachgelagerte Besteuerung?

  • Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Während der Erwerbsphase waren die Rentenbeiträge steuerfrei. Dafür wird die spätere Rente besteuert (Deutsche Rentenversicherung).
  • Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt mit jedem neuen Rentenjahrgang an – bis er 2040 voraussichtlich 100 % erreicht.
  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlicher Alterskasse und aus berufsständischen Versorgungswerken unterliegen alle der nachgelagerten Besteuerung.

Ab wann besteht Abgabepflicht?

  • Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (Steuerberater-Verbund e.V.).
  • Bei Rentnern mit ausschließlich gesetzlicher Rente: Liegt die Bruttojahresrente nach Abzug des Rentenfreibetrags unter dem Grundfreibetrag, entfällt die Pflicht.
  • Bei zusätzlichen Einkünften (Miete, Kapital, Pension) wird die Freigrenze schneller überschritten.

Freigrenzen und Ausnahmen

  • Der Rentenfreibetrag wird im zweiten Jahr des Rentenbezugs endgültig festgesetzt – danach bleibt er unverändert. Das bedeutet: Wer früh in Rente geht, sichert sich einen höheren steuerfreien Anteil als Späteinsteiger.
  • Rentner mit geringen Einkünften können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, damit Kapitalerträge ohne automatischen Steuerabzug ausgezahlt werden (Steuerberater-Verbund e.V.).
  • Wer unsicher ist, ob er abgabepflichtig ist: Ein Anruf beim Finanzamt oder ein Steuerrechner für Rentner bringen Klarheit.

Die nachgelagerte Besteuerung ist kein Grund zur Sorge – aber ein Grund, den eigenen Freibetrag zu kennen und zu nutzen. Denn wer die Mechanismen versteht, kann seine Steuerlast aktiv gestalten.

Fazit: Die nachgelagerte Besteuerung macht die Rente erst steuerpflichtig, wenn sie ausgezahlt wird. Rentner mit Rentenbeginn 2024 versteuern 83 % ihrer Rente – und zahlen nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Wann meldet sich das Finanzamt bei Rentnern?

Wann kontaktiert das Finanzamt Rentner?

  • Das Finanzamt kann zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, wenn es durch Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen Unstimmigkeiten feststellt (Bund der Steuerzahler, Steuerzahlerorganisation).
  • Immer mehr Rentner werden auf diesem Weg entdeckt und zur Abgabe – teils rückwirkend – aufgefordert. Das führt häufig zu Steuernachzahlungen und Säumniszuschlägen (Bund der Steuerzahler).
  • Eine freiwillige Abgabe kommt der Aufforderung zuvor und verhindert Verspätungszuschläge.

Was passiert bei fehlender Steuererklärung?

  • Wer abgabepflichtig ist und keine Erklärung einreicht, riskiert einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat.
  • Kommt die Zahlung zu spät, fallen zusätzlich Säumniszuschläge von 1 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag an (Steuerring e.V.).
  • Das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen – meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Schätzbescheid und Verspätungszuschlag

  • Ein Schätzbescheid ist ein vom Finanzamt geschätzter Betrag, der zur Zahlung fällig wird, wenn keine Erklärung vorliegt.
  • Der Steuerpflichtige muss dann aktiv Einspruch einlegen – sonst wird der Schätzbescheid rechtskräftig.
  • Wer seine Steuererklärung trotz Pflicht nicht abgibt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern verschenkt auch die Chance auf Erstattungen, die ihm zustehen könnten.

Die Botschaft ist klar: Wer abgabepflichtig ist, sollte die Steuererklärung lieber freiwillig und fristgerecht abgeben. Das Finanzamt holt sich die Daten ohnehin – aber nur der aktive Steuerzahler kann seine Abzüge geltend machen.

Was zu beachten ist

Das Finanzamt wird durch die Rentenbezugsmitteilungen immer häufiger auf säumige Rentner aufmerksam. Wer abgabepflichtig ist und untätig bleibt, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Verspätungs- und Säumniszuschläge.

So gelingt die Steuererklärung als Rentner in fünf Schritten

  1. Schritt 1: Unterlagen sammeln. Besorgen Sie Ihre Rentenbezugsbescheinigung, Bescheinigungen über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Belege für Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen sowie Kontoauszüge für Spenden (Steuerring e.V.).
  2. Schritt 2: Steuersoftware oder Berater wählen. Online-Programme führen Sie Schritt für Schritt durch die Formulare. Oder Sie beauftragen einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater – die Kosten sind als Werbungskosten absetzbar (SWR).
  3. Schritt 3: Formular ausfüllen. Die wichtigste Anlage für Rentner ist die Anlage R (Renten und andere Alterseinkünfte). Zusätzlich: Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungen, Anlage Sonderausgaben für Spenden und Kirchensteuer (Lohnsteuer-Kompakt.de).
  4. Schritt 4: Alle absetzbaren Posten prüfen. Dazu gehören: Kranken- und Pflegeversicherung (als Sonderausgaben), Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 Euro), haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % von bis zu 20.000 Euro Kosten), außergewöhnliche Belastungen wie Zahnarztkosten oder Brillen, und der Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 20 (Steuerring e.V.).
  5. Schritt 5: Frist einhalten und abschicken. Die Steuererklärung für 2023 muss bis 31. Oktober 2024 beim Finanzamt sein. Mit Steuerberater gilt der 31. August 2025. Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge (Steuerring e.V.).

Die fünf Schritte zeigen: Der Aufwand ist überschaubar – und die Erfolgsaussicht mit über 1.000 Euro Durchschnittserstattung hoch. Wer einmal durch den Prozess gegangen ist, wiederholt ihn in den Folgejahren meist routiniert.

Vorteile und Nachteile der Steuererklärung für Rentner

Vorteile

  • Durchschnittliche Erstattung von 1.172 Euro pro Steuerpflichtigem (SWR)
  • Absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge senken die Steuerlast
  • Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen bringen bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung
  • Altersentlastungsbetrag und Rentenfreibetrag nutzen
  • Zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern

Nachteile

  • Zeitaufwand von 2–4 Stunden für die erste Erklärung
  • Bei Pflicht zur Abgabe drohen Verspätungszuschläge bei Fristversäumnis
  • Steuerberaterkosten (ca. 200–400 Euro) fallen an, wenn Sie nicht selbst machen
  • Bei Überschreiten des Grundfreibetrags droht eine Steuernachzahlung

Bestätigte Fakten und offene Fragen

  • Bestätigt: Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.096 Euro für Ledige (Steuerring e.V.).
  • Bestätigt: Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Rentenbeginn ab – bei Rentenbeginn 2024 sind 83 % der Rente steuerpflichtig (Deutsche Rentenversicherung).
  • Bestätigt: Eine Steuererstattung erhalten Sie nur, wenn Sie im Vorjahr Steuern gezahlt haben.
  • Bestätigt: Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner beträgt 102 Euro jährlich (Steuerring e.V.).
  • Bestätigt: 70 % aller Rentenleistungen waren 2024 steuerpflichtig (Statistisches Bundesamt).
  • Unklar: Die exakte Höhe der Erstattung ist individuell und hängt von persönlichen Abzügen und Freibeträgen ab.
  • Unklar: Ob das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert, variiert je nach Bundesland, Datenlage und Bearbeitungsstand.

Expertenstimmen zur Rentenbesteuerung

„Die durchschnittliche Steuererstattung für Rentner lag 2021 bei 1.172 Euro.“

– Statistisches Bundesamt (amtliche Statistikbehörde)

„Während die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung nach einer Übergangszeit steuerfrei sind, müssen die Renteneinkünfte später voll versteuert werden.“

– Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rentenversicherungsträger)

„Obwohl keine Pflicht besteht, kann sich für Rentner mit versteuerten Einkünften eine freiwillige Steuererklärung lohnen, weil das Finanzamt ohne Erklärung bestimmte absetzbare Kosten und Freibeträge nicht kennt.“

– Lohnsteuer-Kompakt.de (Steuerportal)

Fazit: Lohnt sich die Steuererklärung für Rentner?

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Mit einer durchschnittlichen Erstattung von über 1.000 Euro ist die Steuererklärung für die meisten Rentner ein lohnendes Unterfangen. Wer den Grundfreibetrag kennt, seine Freibeträge nutzt und die wichtigsten absetzbaren Posten wie Krankenversicherung, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen nicht vergisst, kann seine Steuerlast oft auf null drücken oder sich eine satte Rückerstattung sichern. Entscheidend ist, den Schritt zu gehen – bevor das Finanzamt von selbst kommt. Für den Rentner in Deutschland, der seine Rente aus der gesetzlichen Versicherung bezieht, ist die Wahl klar: die freiwillige Steuererklärung abgeben und bares Geld zurückholen – oder tatenlos zusehen, wie das Finanzamt die Erstattung einbehält.

Weitere Quellen

steuertipps.de, youtube.com

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nur eine gesetzliche Rente beziehe?

Nur dann, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt – 2024 sind das 11.604 Euro für Ledige. Bei einer Bruttorente von 1.800 Euro monatlich und Rentenbeginn 2024 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 50 Prozent, also 10.800 Euro – unter dem Freibetrag. Dann besteht keine Pflicht.

Kann ich die Kosten für den Steuerberater absetzen?

Ja, Steuerberatungskosten zählen als Werbungskosten und können in der Anlage N der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie sind nicht durch die 102-Euro-Pauschale gedeckelt – tatsächliche Kosten werden anerkannt (Steuerring e.V.).

Wie wirkt sich eine private Rentenversicherung auf meine Steuer aus?

Private Rentenversicherungen unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung. Nur der Ertragsanteil – also der Zinsgewinn – ist steuerpflichtig, nicht die gesamte Auszahlung. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe?

Das Finanzamt erhebt einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei verspäteter Zahlung kommen Säumniszuschläge von 1 Prozent pro Monat hinzu (Steuerring e.V.).

Haben Rentner einen Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag?

Ja, Menschen mit einer anerkannten Behinderung können den Behinderten-Pauschbetrag unabhängig vom tatsächlichen Aufwand in Anspruch nehmen. Ab einem Grad der Behinderung von 20 beträgt er 384 Euro, bei schwerer Behinderung oder Hilflosigkeit bis zu 7.400 Euro (Steuerring e.V.).

Kann ich Werbungskosten wie Fachbücher oder Fortbildungen als Rentner absetzen?

Ja, wenn sie in Zusammenhang mit Ihrer früheren Tätigkeit oder einer aktuellen Nebentätigkeit stehen. Typische Beispiele: Fachbücher, Fortbildungskurse, Gewerkschaftsbeiträge oder Prozesskosten zur Klärung von Rentenansprüchen (Steuerring e.V.).

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner mit mehreren Einkünften?

Ja, der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen unabhängig von der Zahl der Einkunftsarten. Allerdings werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Wer neben der Rente Mieteinnahmen, eine Pension oder Kapitalerträge hat, überschreitet die Freigrenze schneller (Steuerberater-Verbund e.V.).

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